|
Künstler und Versicherungen
Im
Zusammenhang mit Versicherungen für Künstler muss
zunächst zwischen Pflichtversicherungen und
freiwilligen Versicherungen unterschieden werden.
Hintergrund hierzu ist das
Künstlersozialversicherungsgesetz, durch das
Künstler unter bestimmten Voraussetzungen
versicherungspflichtig sind. Im Sinne des Gesetzes
sind diejenigen Künstler, die auf Dauer eine
künstlerische Tätigkeit ausüben und mit dieser
Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Dabei
gelten beispielweise das Spielen oder Lehren von
Musik, das Schaffen von bildender Kunst, das Ausüben
von darstellender Kunst oder das Arbeiten als freier
Schriftsteller, Journalist oder Publizist als
künstlerische Tätigkeiten. Ist ein Künstler
versicherungspflichtig, kann der Mitglied der
Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven
werden, die zwar kein Versicherungsträger im
eigentlichen Sinne ist, die einbezahlten Beiträge
jedoch verwaltet, bezuschusst und an die
entsprechenden Stellen weiterleitet.
Die Zuschüsse
sind vergleichbar mit den Arbeitgeberzuschüssen für
Arbeitnehmer, was bedeutet, dass der Künstler nur
die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge
selbst trägt. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus
der Höhe des Einkommens und die geleisteten
Zahlungen inklusive Zuschüsse werden dann durch die
Künstlersozialkasse an den entsprechenden Träger
der
Rentenversicherung und die Krankenkasse des
Künstlers weitergeleitet. Dabei stellt der Künstler
einen Antrag auf Feststellung der
Versicherungspflicht und kann daraufhin wählen, ob
er Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten
Krankenkasse werden möchte. Bei einer Mitgliedschaft
in einer privaten Krankenkasse muss der
Versicherungsschutz allerdings mindestens dem
Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen
entsprechen. Grundsätzlich kann die Mitgliedschaft
in der Künstlersozialkasse deutliche Vorteile für
den Künstler bringen, die sich insbesondere durch
die Beitragsentlastungen bei zeitgleicher
Absicherung in der Renten- und Krankenversicherung
ergeben. Allerdings ist eine Mitgliedschaft nicht
möglich, wenn der Künstler mehr als einen
Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. Daneben gibt es eine Reihe freiwilliger
Versicherungen, die ein Künstler abschließen kann
und die speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen
künstlerischen Tätigkeit ausgerichtet sind. Hierzu
gehört beispielsweise die Absicherung der Werkstatt
oder des Ateliers sowie der darin enthaltenen
Kunstwerke und Arbeitsmaterialien, wobei sich der
Versicherungsschutz meist nicht nur auf die
Absicherung im Fall einer Beschädigung oder
Zerstörung bezieht, sondern auch auf Reisen und bei
Transporten gilt. Eine weitere Möglichkeit sind
Unfallversicherungen für Künstler. Diese sehen im
Regelfall den gleichen Versicherungsschutz vor wie
normale Unfallversicherungen, beinhaltet jedoch
erweiterte Absicherungen von bestimmten Körperteilen
des Künstlers, die im Fall eines Unfalls und infolge
einer nachhaltigen Beeinträchtigung zu einer
Berufsunfähigkeit führen könnten.
Daneben gibt es
spezielle Versicherungen, die den Fall absichern,
dass der Künstler seiner Tätigkeit nicht nachgehen
kann, beispielsweise weil sein Atelier aufgrund
eines Feuers, eines Wasserschadens oder eines
Einbruchdiebstahls nicht nutzbar ist. In diesem Fall
erstattet die Versicherung entgangene Gewinne und
übernimmt fortlaufende Kosten. Ebenfalls vorteilhaft
kann eine Künstler-Rechtschutzversicherung sein, die
den Künstler im Fall von Rechtstreitigkeiten
schützt. Im Regelfall können diese freiwilligen
Künstlerversicherungen als eigenständige
Versicherungen abgeschlossen werden, einige Anbieter
bieten jedoch auch kombinierte Pakete an, die den
Künstler vor den wichtigsten Risiken schützen.
Autor: Clara Sipos |